Hausordnung und Satzung für den Fingerhutshof

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Anfahrt nicht über die Straße "Fingerhutshof" erfolgt! Bitte folgen Sie der Straße "Zum Wisseler See" zu dem großen Parkplatz. Weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung bitte ich entsprechend zu informieren.

Hausordnung für den Fingerhutshof in Kalkar - Wissel

1. Allgemeine Informationen

(1) Die Einrichtung
Der Kreis Kleve hat den Fingerhutshof am Wisseler See als Kinder- und Jugendfreizeitstätte eingerichtet. Sie umfasst Seminar- bzw. Übernachtungsräume, zwei Scheunen, einen Abenteuerspielplatz mit Sand- kastenanlage, einen Bolzplatz, eine Wohn- und Spülküche, sowie sanitäre Anlagen.

(2) Nutzungszweck
Es soll die Durchführung jugendpflegerischer Aktivitäten ermöglicht werden, wie z. B. Kinderfeste, Feri- enmaßnahmen, Ausflüge von Schulen und Kindergärten, Tagungen, Jugendveranstaltungen und Fortbil- dungsveranstaltungen.

(3) Öffnungs- und Ruhezeiten
Die Seminarräume im Wohnhaus stehen ganzjährig zur Verfügung. Die Außenanlagen ist vom 01.Mai bis zum 30.September eines jeden Jahres zugänglich. Die Nutzung außerhalb dieser Öffnungszeiten ist nach individueller Rücksprache möglich. Auf dem Hof herrscht zwischen 22.00 und 7.00 Uhr Nachtruhe. Benut- zer, die nach 22.00 Uhr zurückkehren, haben äußerste Rücksicht zu nehmen.

(4) An- und Abreise
Der Check- In ist ab 14.00 Uhr möglich. Am Abreisetag ist der Fingerhutshof bis 12.00 Uhr zu verlassen.

(5) Zielgruppe
Zutritt haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr sowie deren Erzie- hungsberechtigte und Betreuer. Kinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberech- tigten oder Betreuers Zugang.

(6) Ausschlussgründe
Kommerzielle Veranstaltungen, parteipolitische Betätigungen und private Feiern, wie z. B. Hochzeiten, Geburtstage, etc., sind nicht zugelassen.

2. Buchungsverfahren(1) Terminabsprache

Jede Nutzung von Großgruppen für Tages- und Übernachtungsbesuche bedarf der Terminabsprache.

(2) Nutzungsanfragen
Nutzungsanfragen können per Mail oder schriftlich erfolgen. Mit der Nutzungsanfrage wird die Hausord- nung ausdrücklich anerkannt. Der Anmeldende ist für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich. Mögliche Buchungen werden schriftlich oder per Mail bestätigt.(3) Gebühren
Für die Nutzung der Jugendfreizeitstätte ist eine Gebühr zu entrichten. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung des Kreises Kleve und ist bei der Anreise bar zu entrichten. Bei kurzfristigen Absagen (bis 14 Tage vor dem Buchungstermin) sind die Nutzungsgebühren trotzdem zu zahlen.

3. Hausrecht

(1) Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Landrat des Kreises Kleve und wird von der Hausmeisterin/dem Hausmeister oder anderen damit beauftragten Mitarbeitern der Kreisverwaltung Kleve ausgeübt.

(2) Verweise
Den Anweisungen der Hausmeisterin/des Hausmeisters ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße können den Verweis vom Gelände zur Folge haben. Bezahlte Eintrittsgelder werden bei Hofverweisen nicht erstattet.

4. Rechte und Pflichten

(1) Wohlverhaltenspflicht
Jegliche Form von Rassismus, Rechtsextremismus, Gewalt und Gewaltverherrlichung ist untersagt. Alle Besucher sind unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht, ihrer Nationalität oder von anderen Merkma- len gleichberechtigt. Sie haben aufeinander Rücksicht zu nehmen. Jeder soll sich so verhalten, dass die Gesundheit anderer nicht gefährdet wird und Einzelne oder Gruppen nicht unterdrückt oder ausgegrenzt werden. Es ist untersagt, die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich zu behandeln, sowie Symbole und Kennzeichen zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geiste zu verfassungsfeindlichen Organisationen stehen oder diese vertreten.

(2) Betreuung während des Aufenthaltes
Bei Aktivitäten mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine Betreuung durch geeignete Personen sichergestellt sein. Der Kreis Kleve hat keine Aufsichtspflicht.

(3) Jugendschutz und Verbote
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind von den Besuchern einzuhalten. Untersagt sind auf dem gesamten Gelände:

  • der Konsum von Alkohol
  • Rauchen (Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten, E-Shishas etc.)
  • Jeglicher Kraftfahrzeugverkehr (auch das Parken von Pkw) sowie das Radfahren
  • Handel jeglicher Art
  • Hunde müssen beim Betreten des Geländes angeleint werden.

(4) Umwelt- und Klimaschutz
Bäume, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden. Es soll kein Einweggeschirr aus Plastik verwendet werden. Besucher entsorgen ihren Müll in den dafür vorgesehenen Behältern. Auf Mülltren- nung ist zu achten. Zudem sollte jeder Besucher unaufgefordert bereit sein, die Außenanlagen und Räum- lichkeiten zu pflegen und aufzuräumen.

(5) Sorgfaltspflicht
Die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Zudem ist jeder Besucher dazu aufgefordert die benutzten Außenanlagen und Räumlichkeiten zu pflegen und aufzuräumen. Die Aufenthalts- und Schlaf- räume sind nach Benutzung besenrein zu verlassen. Die Küche ist nach Benutzung in einwandfreien Zu- stand zu bringen. Die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.

(6) Lagerfeuer
Aus Sicherheitsgründen darf offenes Feuer nur nach Rücksprache und Genehmigung mit der Hausmeiste- rin/dem Hausmeister angezündet werden. Dabei ist eine ständige gewissenhafte Aufsicht sicherzustellen. Glühende oder entzündete Gegenstände dürfen in keinem Fall von der Feuerstelle entfernt werden. Bei starkem Wind oder vor Verlassen des Lagefeuers muss die Feuerstelle vollständig gelöscht werden. Löschmittel müssen immer vorsorglich bereitstehen.

(7) Verpflegung
Der Fingerhutshof ist eine Selbstversorgereinrichtung. Das Mitbringen von Lebensmitteln und eigenen Getränken ist erforderlich.

(8) Fotos und Videos
Wenn Besucher Fotos und Videos machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass alle abgelichteten Per- sonen damit einverstanden sind. Veröffentlichungen von Fotos oder Videos auf dem Gelände bedürfen der Genehmigung des Kreises Kleve.Die Benutzung der Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kreis Kleve übernimmt keine Haftung für Unfälle, Sachbeschädigungen oder Diebstahl. Bei Beschädigungen (Sach- und Personenschäden) wird der Verursacher haftbar gemacht.

Beschwerden, die nicht unmittelbar mit der Hausmeisterin/dem Hausmeister geklärt werden können, sind schriftlich an die
Kreisverwaltung Kleve Abteilung Jugend und Familie Nassauerallee 15-23
47533 Kleve
oder info@kreis-kleve.de
zu richten.Kreis Kleve Der Landrat

gez. Spreen

 

Hier finden Sie die Satzung für die Benutzung des Fingerhutshofes als pdf-Datei.

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