Hausordnung und Satzung für den Fingerhutshof
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Anfahrt nicht über die Straße "Fingerhutshof" erfolgt! Bitte folgen Sie der Straße "Zum Wisseler See" zu dem großen Parkplatz. Weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Veranstaltung bitte ich entsprechend zu informieren.
Hausordnung für die kreiseigene Kinder- und Jugendfreizeitstätte Fingerhutshof in Kalkar-Wissel
1. Allgemeine Informationen
Der Kreis Kleve hat den Fingerhutshof am Wisseler See als Kinder- und Jugendfreizeitstätte eingerichtet. Sie umfasst Seminar- bzw. Übernachtungsräume im Wohnhaus, zwei Scheunen für Spiel und Sport, einen Abenteuerspielplatz mit Sandkastenanlage, einen Bolzplatz, eine Wohnküche, eine Spülküche mit Haubenspülmaschine, sanitären Anlagen sowie Büroräumlichkeiten der Abteilung 4.1 – Jugend und Familie
2. Zweck der Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten sollen die Durchführung jugendpflegerischer Aktivitäten sowie Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit ermöglichen wie z. B.
- Kinderfeste,
- Ferienmaßnahmen,
- Ausflüge von Schulklassen oder Kindergärten, Vereinen und Verbände der Kinder- und Jugendarbeit,
- Angebote der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit
- Jugendveranstaltungen,
- Seminare und Fortbildungsveranstaltungen.
Die Räumlichkeiten im Eingangsbereich (Bürocontainer) sowie im Dachgeschoss sind ausschließlich zur Nutzung durch die Abteilung Jugend und Familie der Kreisverwaltung Kleve vorgesehen.
Kommerzielle Veranstaltungen, parteipolitische Betätigungen und private Feiern wie z. B. Hochzeiten, Geburtstage etc. sind nicht zugelassen.
3. Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Landrat des Kreises Kleve und wird von dem Hausmeister oder anderen damit beauftragten Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Kleve ausgeübt. Den Anweisungen des Hausmeisters ist Folge zu leisten. Grobe Verstöße können den Verweis vom Gelände zur Folge haben. Bezahlte Eintrittsgelder werden bei Platzverweisen nicht erstattet.
4. Grundsätze des Miteinanders, Rechte und Pflichten
4.1. Alle Besuchende sind unabhängig von ihrem Alter und Geschlecht, ihrer Nationalität oder von anderen Merkmalen gleichberechtigt. Sie haben aufeinander Rücksicht zu nehmen. Es soll eine tolerante Atmosphäre herrschen. Es ist untersagt die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich zu machen sowie Symbole und Kennzeichen zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geiste zu verfassungsfeindlichen Organisationen stehen oder diese vertreten. Jegliche Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus, Gewalt, Gewaltverherrlichung ist untersagt.
4.2. Bei Aktivitäten mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss eine Betreuung durch geeignete Personen sichergestellt sein. Der Kreis Kleve hat keine Aufsichtspflicht.
4.3. Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind von den Besuchenden einzuhalten. Untersagt sind auf dem gesamten Gelände:
a. Der Konsum von Alkohol während der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen.
b. Der Konsum von Tabakwaren und Cannabis (Zigaretten, Zigarren, Konsum von Cannabis, E-Zigaretten, E-Shishas etc.)
c. Jeglicher Kraftfahrzeugverkehr (auch das Parken von Pkw) sowie das Radfahren. Ausnahme: Mitarbeitende der Abteilung Jugend und Familie während der Monate Oktober bis März.
d. Handel jeglicher Art.
4.4. Hunde müssen beim Betreten des Geländes an der kurzen Leine geführt werden. Hinterlassenschaften sind umgehend zu entfernen.
4.5. Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes sind während des gesamten Aufenthaltes auf dem Jugendzeltplatz zu beachten. Hierzu zählen u. a. folgende Regelungen:
a. Bäume, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden.
b. Es soll kein Einweggeschirr aus Plastik verwendet werden.
c. Besuchende entsorgen ihren Müll in den dafür vorgesehenen Behältern.
d. Auf Mülltrennung ist zu achten.
e. Auf ein angemessenes Heizverhalten sowie einen sparsamen Wasserverbrauch ist hinzuwirken.
4.6. Allen Besuchenden obliegt eine besondere Sorgfaltspflicht, damit auch andere Kinder- und Jugendgruppen einen unbeschwerten Aufenthalt auf dem Jugendzeltplatz genießen können. Hierzu zählt insbesondere:
a. Die Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
b. Aufräumarbeiten nach Nutzung sollen von den Besuchenden selbst aus-geführt werden.
c. Die Zelte und Blockhütten und der Aufenthaltsraum sind nach der Benutzung besenrein zu verlassen.
d. Die Küche und die sanitären Anlagen sind nach Benutzung in einwandfreien Zustand zu bringen.
e. Benutzte Spielmaterialien und Mobiliar sind an ihren ursprünglichen Standort zurückzubringen.
f. Bei der Benutzung des Holzkohlegrills sind die Grillroste zu reinigen und evtl. die kalte Asche entsprechend der Mülltrennung zu entsorgen.
4.7. Aus Sicherheitsgründen darf offenes Feuer nur nach Rücksprache und Genehmigung mit dem Hausmeister angezündet werden. Dabei ist eine ständige gewissenhafte Aufsicht sicherzustellen. Glühende oder entzündete Gegenstände dürfen in keinem Fall von der Feuerstelle entfernt werden. Bei starkem Wind oder vor Verlassen des Lagerfeuers muss die Feuerstelle vollständig gelöscht werden. Löschmittel müssen immer vorsorglich bereitstehen.
4.8. Wenn Besuchende Fotos und Videos machen haben sie dafür Sorge zu tragen, dass alle abgelichteten Personen damit einverstanden sind.
5. Verpflegung
Der Fingerhutshof ist ein Selbstversorgungshaus. Das Mitbringen von Lebensmitteln und eigenen Getränken ist erlaubt. Es stehen entsprechende Kühlschränke zur Verfügung. Bei Übernachtungsgästen bzw. Seminarteilnehmenden steht zudem eine Küche zur Verfügung. Für die Außenanlage stehen außerdem insgesamt vier mobile Grills (zwei Holzkohle- sowie zwei Gasgrills) zur Verfügung, die vorher gebucht wer-den müssen. Für die Grills sind Holzkohle oder eine Flüssiggasflasche mitzubringen.
6. Nutzung des Hauptgebäudes und der Tagungsscheune „Große Scheune“
Die „Große Scheune“ im Hauptgebäude steht vorrangig den Übernachtungsgästen für Angebote und als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Die Schlafräume sollen ausschließlich durch Übernachtungsgäste genutzt werden. Die Küche steht vorrangig den Übernachtungsgästen zur Verfügung. Der Speisesaal steht vorrangig den Übernachtungsgästen zur Verfügung.
Bei Nutzung der Räumlichkeiten für Seminare, Tagungen, Besprechungen oder vergleichbare Veranstaltungen kann nach vorheriger Absprache der Speisesaal ebenfalls genutzt werden. Bei Bedarf kann die „Kleine Scheune“ separat hinzu gebucht werden.
7. Nutzung der „Kleine Scheune“
Die „Kleine Scheune“ kann (auch parallel zu Übernachtungsgruppen) für Tagesveranstaltungen gebucht werden. Eine Spülküche und Kühlmöglichkeiten (für Getränke/Grillfleisch) können kostenfrei genutzt werden. Ein Grill kann gegen Gebühr aus-geliehen werden. Die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Haupthauses können nicht durch Tagesnutzer der „Kleinen Scheune“ genutzt werden. Eine Ausnahme bildet die Nutzung des Wasserspenders, der in der Tagungsscheune „Große Scheune“ installiert ist.
8. Nutzung der sanitären Anlagen und der Feuerstelle
Durch Übernachtungsgruppen können sowohl die sanitären Anlagen im Hauptgebäude als auch im Außenbereich genutzt werden. Für Rollstuhlfahrer oder anderweitig körperlich beeinträchtigte Übernachtungsgäste steht die Behindertentoilette mit Dusche im Außenbereich zur Verfügung.
Tagesnutzende der „Kleinen Scheune“ können die sanitären Anlagen im Außenbereich nutzen. Für Rollstuhlfahrer oder anderweitig körperlich beeinträchtigte Gäste steht die Behindertentoilette mit Dusche im Außenbereich zur Verfügung.
Besuchende von Seminaren, Tagungen, Besprechungen oder vergleichbaren Veranstaltungen können die Toiletten im Außenbereich nutzen.
Die Feuerstelle kann von Übernachtungsgruppen bzw. von Tagesnutzern benutzt werden. Aus Sicherheitsgründen darf in der Feuerstelle nur Feuer nach Rücksprache und Genehmigung mit dem Hausmeister angezündet werden. Dabei ist eine ständige gewissenhafte Aufsicht der Nutzenden sicherzustellen. Glühende oder entzündete Gegenstände dürfen in keinem Fall von der Feuerstelle entfernt werden. Bei starkem Wind oder vor Verlassen des Feuers muss die Feuerstelle vollständig gelöscht wer-den. Löschmittel müssen vorsorglich bereitstehen.
9. Nutzungszeiten
Der Fingerhutshof wird ganzjährig genutzt. Die „Große Scheune“ im Hauptgebäude steht als Aufenthaltsraum für Übernachtungsgruppen sowie für Seminare, Schulungen und Besprechungen vorrangig in den Monaten April bis Oktober zur Verfügung.
Während der gesamten Sommerferien in Nordrhein-Westfalen ist die Einrichtung für Ferienfreizeiten und Stadtranderholungen reserviert.
Die Einrichtung ist für Tagesgäste täglich bis 22.00 Uhr nutzbar. Um die Nachtruhe (beginnt um 22 Uhr und endet um 7.00 Uhr) für andere Gäste zu ermöglichen, werden alle Gäste um Rücksicht gebeten.
10. Buchungsverfahren
Mit der Buchungsanfrage werden die Hausregeln von allen Teilnehmenden anerkannt. Die Person, die die Anmeldung für eine Gruppe übernimmt, stellt sicher, dass alle an-gemeldeten Personen über die Regelungen informiert werden.
Jede Nutzung bedarf der Terminabsprache. Grundsätzlich soll die Terminabfrage über das Onlinebuchungsformular der Homepage des Fingerhutshofes erfolgen
(www.fingerhutshof-wissel.de). Mögliche Buchungen werden per Mail bestätigt.
11. An- und Abreise
Für Übernachtungsgruppen ist die Anreise ab 15:00 Uhr möglich. Am Abreisetag ist der Fingerhutshof bis 12:00 Uhr zu verlassen. Abweichende Anreise- bzw. Abreisezeiten sind im Vorfeld zu klären, damit eine Übergabe des Transponders sowie eine Einweisung bzw. Abnahme der Räumlichkeiten erfolgen kann.
Für Tagesgruppen sind die Anreise- bzw. Abreisezeiten im Vorfeld zu klären, damit eine Übergabe des Transponders sowie eine Einweisung bzw. Abnahme der Räumlichkeiten erfolgen kann.
12. Benutzungsentgelte
Für die Nutzung des Fingerhutshofes ist ein Entgelt zu entrichten. Bei Absagen von Übernachtungsgruppen weniger als 14 Tage vor dem Buchungstermin ist das tarifliche Benutzungsentgelt zu 50 % zu entrichten. Die Person, die sich und die weiteren Personen bzw. die Gruppe anmeldet, ist gegenüber dem Kreis Kleve zur Zahlung des Benutzungsentgeltes verpflichtet. Die Zahlung erfolgt bei der Onlinebuchung oder im Anschluss an die Nutzung per Rechnung und ist ausschließlich unbar zu entrichten.
Es gibt eine „Hauptzeit“ (Fr. – So.) und eine „Nebenzeit“ (Mo.-Do.). Eine Tabelle mit Benutzungsentgelten ist in der Satzung bzw. auf der Homepage einzusehen. https://www.fingerhutshof-wissel.de/preise
13. Endreinigung
Die durch Tages- und Übernachtungsgäste sowie für Schulungen/Besprechungen gebuchten und genutzten Räumlichkeiten sind im Anschluss besenrein zu verlassen. Sofern die Spülmaschine und die Kühlschränke genutzt werden, sind diese vollständig entleert und sauber zu hinterlassen. Die Türen der Spülmaschine und Kühl-schränke sind leicht zu öffnen, um Schimmelbildung in den Geräten zu verhindern.
14. Haftung
Der Kreis übergibt die Räumlichkeiten und das Inventar in einem ordnungsgemäßen Zustand. Die Nutzenden sind verpflichtet, entstandene Schäden an den überlassenen Räumlichkeiten oder dem Inventar unverzüglich zu melden. Die Benutzung der Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Unfälle, Sachbeschädigungen oder Diebstahl übernimmt der Kreis Kleve nicht. Bei Beschädigungen (Sach- und Personenschäden) wird der Verursacher haftbar gemacht.
Nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Kreis Kleve (Beschaffenheit der Räume oder Verhalten von Bediensteten des Kreises).
15. Beschwerden
Evtl. Beschwerden, die nicht unmittelbar mit dem Hausmeister geklärt werden können sind schriftlich oder per Mail an die
Kreisverwaltung Kleve,
Abteilung Jugend und Familie,
Nassauerallee 15-23,
47533 Kleve
oder per E-Mail an jugendamt@kreis-kleve.de
zu richten.
Kreis Kleve
Der Landrat
gez. Gerwers
Hier finden Sie die Satzung für die Benutzung des Fingerhutshofes.