Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person
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Verantwortliche/r
| Kreis Kleve Abteilungsleitung 4.1 - Jugend und Familie Nassauerallee 15-23 47533 Kleve Telefon 02821 85-0 Telefax 02821 85-500 eMail info@kreis-Kleve.de Internet www.kreis-Kleve.de |
Datenschutzbeauftragte/r
| Die rechtlichen Grundlagen bzw. Voraussetzungen werden durch die/den Datenschutzbeauftragte(n) des Kreises Kleve geprüft und überwacht. Die/der Datenschutzbeauftragte ist unter der E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@kreis-kleve.de oder telefonisch unter 02821 85-888 erreichbar. |
Personenbezogene Daten | Der Begriff der personenbezogenen Daten ist in Artikel 4 Ziffer 1 der DS-GVO definiert. Demnach handelt es sich um alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Darunter fallen beispielsweise Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer oder Ihr Geburtsdatum. |
Verarbeitung von Daten
| Die Bedeutung der Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus Artikel 4 Ziffer 2 der DS-GVO. Danach ist die Bezeichnung „Verarbeitung“ ein umfassender Oberbegriff für sämtliche Verfahrensweisen im Umgang mit Daten. Hierzu zählen beispielsweise die Erhebung, die Speicherung, die Verwendung, die Übermittlung und die Löschung von personenbezogenen Daten. |
Zweck/e der Datenverarbeitung
| Zweck der Datenverarbeitung ist die Förderung der Jugendarbeit nach dem SGB VIII. Ihre in diesem Zusammenhang zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sind zweckgebunden, das heißt, sie werden nur für den Zweck der Förderung bzw. der Bereitstellung der für die Entwicklung von jungen Menschen erforderlichen Angebote der Jugendarbeit verwendet. Eine Weiterverarbeitung dieser Daten für andere Zwecke ist nur unter den Voraussetzungen des § 67 c Abs. 2 – 5 SGB X möglich. |
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
| Rechtsgrundlage für die Erhebung und Verarbeitung der erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der Jugendhilfe sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften des achten Sozialgesetzbuches (§§ 61 – 64 SGB VIII).
Ohne eine Mitwirkung der Betroffenen werden Daten nur erhoben, wenn die Voraussetzungen des § 62 Abs. 3 und 4 SGB VIII erfüllt sind.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 DSGVO. |
Art der Datenverarbeitung | Für die elektronische wie die papiergebundene Datenverarbeitung werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. |
Folgen einer Nichtbereitstellung der Daten | Aufgrund der vorgenannten Rechtsgrundlage sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Sofern Sie Ihre personenbezogenen Daten nicht bereitstellen möchten, hätte dies zur Folge, dass die vorgenannte Dienstleistung nicht beansprucht bzw. erbracht werden könnte oder das die Durchführung des Verwaltungsverfahrens nicht beendet werden könnte. Dies würde ggf. zur Ablehnung Ihres Antrages führen. |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
| Ihre Daten können im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeiten zur Sachbearbeitung im Datentausch, zur Förderung gem. der Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit des Kreises Kleve, Durchführung und Teilnahme bei den Stadtranderholungen usw. an externe Stellen und Behörden weitergegeben werden (z.B. andere Jugendämter und Behörden, IT-NRW, Dienstleister, Ehrenamtlichen etc.). |
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
| Sozialdaten sind gemäß § 84 Abs. 2 SGB X zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Sie sind auch zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden. Dazu sind weitere Aufbewahrungsfristen und Archivierungserfordernisse zu beachten. Ihre im Rahmen dieses Antragsverfahrens erfassten personenbezogenen Daten werden daher für die Dauer des zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben notwendigen Zeitraumes gespeichert. Danach werden diese Daten aufgrund weiterer Archivierungserfordernisse je nach Dienstleistung für die Dauer von 10 Jahren gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die personenbezogenen Daten unwiederbringlich gelöscht, falls nicht aus besonderem Grund eine längere Speicherung erforderlich ist. |
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung:
Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.
Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.
Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. |
Zuständige Aufsichtsbehörde
| Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 38424-0 Fax 0211 38424-10 E-Mail poststelle@ldi.nrw.de Internet www.ldi.nrw.de |